Befreiung von der Sozialversicherungspflicht
Wichtig zu wissen…..
Ob angestellter Familienangehöriger, Geschäftsführer einer GmbH oder mitarbeitender Gesellschafter – im treuen Glauben an Ihre Versicherungspflicht entrichten sie monatlich Sozialversicherungsbeiträge, obwohl sie dazu nicht immer verpflichtet sind.
Die Zahlung dieser Beiträge begründet längst nicht immer einen Anspruch auf spätere Leistungen. Erst bei Eintritt eines Leistungsfalls wird die Sozialversicherungspflicht vom Leistungsträger verbindlich geprüft.
Das gilt beispielsweise für…..
- Gesellschafter
- Geschäftsführer
- angestellte Familienangehörige
….. und kann konkret bedeuten:
- kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit!
- kein Anspruch auf Rentenleistungen bei verminderter Erwerbsfähigkeit!
- kein Anspruch auf Insolvenzgeld bei Insolvenz!
Außerdem gilt der berühmte Satz des früheren Arbeitsministers Norbert Blüm „Die Renten sind sicher!“ seit langem als überholt.
Es macht definitiv mehr Sinn, in seine private Altersvorsorge zu investieren, als Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
Schnelltest:
(6 Fragen um festzustellen, ob auch Sie evtl. von der Sozialversicherungspflicht befreit werden könnten)
1. Sind oder waren Sie mitarbeitender Familienangehöriger, Ehegatte oder Lebensgefährte?
2. Sind oder waren Sie Geschäftsführer, Gesellschafter oder beides?
3. Haben Sie schon einmal für die Firma oder den Unternehmer Bürgschaften, Darlehen oder Sicherheiten übernommen?
4. Sind Sie Eigentümer oder Miteigentümer der von der Firma genutzten Grundstücke, Räumlichkeiten, Maschinen oder sonstigen Arbeitsgeräten?
5. Können Sie während der Arbeitszeit Besorgungen, Arztbesuche etc. ohne Erlaubnis des Arbeitgebers machen?
6. Verzichten Sie (auch gelegentlich) auf z.B. Urlaub, (pünktliche) Gehaltszahlung oder Überstundenausgleich?
Lautet Ihre Antwort mind. 1 x ja, dann sollten Sie dringend mit uns Kontakt aufnehmen!

